Strafrecht und Jugendstrafrecht

Im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung klären wir Sie auf über die zu erwartenden Sanktionen (Strafmaßauflagen, Maßregeln, Jugendstrafe). Bevor Sie sich gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft einlassen, beantragen wir für Sie zunächst Akteneinsicht. Erst dann erfolgt gegebenenfalls eine Einlassung über uns.

Ich bin schwerpunktmässig in folgenden Bereichen tätig:

• Beratung und Vertretung im Ermittlungsverfahren
• Verteidigung in der Hauptverhandlung
• Nebenklagevertretung

Daneben berate und vetrete ich Sie im Verkehrsstrafrecht und bei Ordnungswidrigkeitenverfahren, wenn Ihnen wegen eines Verkehrsverstosses z.B. ein Bußgeld, Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubniss droht.

Für eine effektive Verteidigung ist es auf jeden Fall von Vorteil,wenn Sie so früh wie möglich Kontakt zu Ihrem Anwalt aufnehmen - am besten sobald Sie von den Ermittlungen Kentnis erlangen.

Sie sollten die Ermittlungsbehörden darauf hinweisen, dass Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Im Übrigen sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.